Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal des Jahres statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen (die Gründungsversammlung mit einer Frist von 2 Wochen), sie hat folgende Aufgaben:
A) Festsetzung der Regelungen zu den Beiträgen
B) Beschlussfassung über etwaige Umlagen
C) Beschlussfassung über etwaige Satzungsänderungen
D) Beschlussfassung über vom Vorstand der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegte Angelegenheiten
F) Wahl des Kassenprüfers
G) Wahl und Entlastung des Vorstandes
H) Diskussion und Verabschiedung des Haushaltsplanes
I) Sonstiges
E) Entgegennahme und Genehmigung der Berichte des Vorstandes, sowie des Kassenprüfers
Neben dieser ordentlichen, kann bei besonderen Anlässen eine außerordentliche Mitgliederversammlung vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Dies muss der Fall sein, wenn die Vereinsinteressen dies DRINGEND erfordern oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies gemeinsam (Unterschriften auf einem Antrag) unter Angabe der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangen.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine, nicht übertragbare, Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, Enthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn dies mindestens ein Viertel der anwesenden Mitglieder verlangt. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins und Zweckänderungen bedürfen einer qualifizierenden Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Schriftführers, Zahl der anwesenden Mitglieder (Anwesenheitsliste), Tagesordnung, Abstimmungsergebnisse und Art der Abstimmung (bei schriftlicher Abstimmung die Wahlunterlagen in Anlage), sowie den Wortlaut der gefassten Beschlüsse. |